Externistenprüfungen

Allgemeine Informationen für Externisten

Externistenprüfungen können über eine Schulstufe, einen Unterrichtsgegenstand oder in Form einer Externistenreifeprüfung abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Externistenprüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Prüfungskandidaten/-innen haben ein Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich an der Schule einzubringen.

Informationen zu Externistenprüfungen für einzelne Unterrichtsgegenstände, Schulstufen oder Schularten sowie zu den erforderlichen Ansuchen um Zulassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter: Externistenprüfungen

Informationen zu Externistenprüfungen

Kontakt Externistenprüfung

Anmeldung zur Vorprüfung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.