Externistenprüfungen

Allgemeine Informationen für Externisten

Externistenprüfungen können über eine Schulstufe, einen Unterrichtsgegenstand oder in Form einer Externistenreifeprüfung abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Externistenprüfung ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe. Prüfungskandidaten/-innen haben ein Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich an der Schule einzubringen.

Informationen zu Externistenprüfungen für einzelne Unterrichtsgegenstände, Schulstufen oder Schularten sowie zu den erforderlichen Ansuchen um Zulassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter: Externistenprüfungen

Informationen zu Externistenprüfungen

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