Aufnahme Unterstufe

Die Anmeldung für das kommende Schuljahr erfolgt online über unseren digitalen Schulanmeldebogen unter Anmeldung - hier können Sie alle erforderlichen Daten bequem von zuhause aus eingeben. 

Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung:
Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis der 4. Schulstufe der Volksschule in Deutsch, Lesen und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut" und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat. Bei "Befriedigend" in einem oder mehreren oben genannten Pflichtgegenständen kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn auf Grund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen entsprechen wird.

Aufnahme mit Aufnahmsprüfung:
Schülerinnen und Schüler, die diese Feststellung der Schulkonferenz nicht erhalten, haben eine Aufnahmsprüfung an der AHS abzulegen. Voraussetzung für die Aufnahme in die AHS bleibt aber, dass der Abschluss der 4. Klasse positiv ist.

 

Aufnahme in den bilingualen Zweig
Die Aufnahme in die erste Klasse des bilingualen Zweigs mit besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung wird nach §53 wie folgend ermittelt.

  1. Die Berücksichtigung des Zeugnisses aus der Volksschule. Ein ausgezeichneter Erfolg und ein guter Erfolg bezeugen die Leistungsfähigkeit
  2. Ein Beratungsgespräch: das Interesse an Englisch und die Bereitschaft sehr gut Englisch zu lernen, werden ermittelt.